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Verdoppelung der vermögenswirksamen Leistungen · · ·

Betriebliche Altersversorgung mit vermögenswirksamen Leistungen

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen – oft
bis zu 40 EUR pro Monat. Auf den ersten Blick erscheint diese Anlage sehr attraktiv. Doch die Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Zahlungen erfolgen also aus dem Netto.

Die Lösung:

Dieser Beitrag wird stattdessen aus dem Brutto in eine bAV, z.B. eine Direktversicherung, investiert. So werden Steuern und auch Sozialversicherungsbeiträge gespart. Bei unverändertem Nettoeinkommen fließt
somit ein erheblich größerer Anlagebetrag in eine zusätzliche Altersversorgung.
Auch der Arbeitgeber profitiert von diesem Konzept, denn er spart Lohnnebenkosten!

Die Vorteile für Arbeitgeber:
  • Senkung von Lohnnebenkosten durch Sozialversicherungsfreiheit
    der Beiträge jährlich bis 4% der jeweiligen BBG-West
  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist erfüllt
  • Keine bilanzielle Belastung
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Verwaltungsauslagerung ohne gesonderte Verwaltungsgebühren
  • Keine Kosten für die Insolvenzsicherung
Die Vorteile für Arbeitnehmer:
  • Zusätzlicher Aufbau einer Altersversorgung
  • Steuerfreiheit der Beiträge jährlich bis 4% der jeweiligen BBG West;
    unter bestimmten Voraussetzungen Erhöhung des steuerfreien Betrags um weitere
    1.800 Euro p.a.
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge jährlich bis 4% der jeweiligen BBG West
  • Besteuerung der Altersrente bei meist niedrigeren Steuersätzen
  • Garantierte lebenslange Altersrente
  • Absicherung von Hinterbliebenen und Berufsunfähigkeit ist möglich
  • Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters private Fortführung der Versicherung oder
  • Übertragung auf neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versorgungsträger möglich

  • Keine Anrechung auf das Arbeitslosengeld II